Mit der VO(EU) 2022/576 zur Änderung der VO 833/2014 hat die EU am späten Freitag Abend das fünfte Sanktionspaket in Kraft gesetzt.

Vorab: Der Import von Vodka ist weiterhin erlaubt (also nicht alles für bare Münze nehmen, was Spiegel & Co so schreiben).

  • Aktualisierung des Anhang VII mit High-Tech Gütern unterhalb der Dual-Use Schwelle (Art. 2a)
  • Das Export-Verbot von Anhang X wird auf Güter zur Verflüssigung von Erdgas ausgeweitet (Art. 3b)
  • Neuer Anhang XX für Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive (Exportverbot) (Art. 3c)
  • Neuer Anhang XXIII, Verbot für Güter „zur Stärkung der russischen Industrie“ (Art. 3k) – u. a. Blumenzwiebeln, Holz, Maschinen, Chemikalien….
  • Importverbot für Güter des neuen Anhangs XXI (Art. 3i) – Kaviar, Chemikalien, Düngemittel, Glas, Blei, Schiffe, Triebwerke…
  • Importverbot für Kohle und Kohleerzeugnisse, Anhang XXII, Art. 3j – Erfüllung bis 10. August möglich
  • Verbot, Schiffen unter russischer Flagge Zugang zu Häfen im Gebiet der EU zu gewähren (ab 16.4., Art. 3ea)
  • Verbot für in Russland niedergelassene Kraftverkehrsunternehmen, in der EU Güter auf der Straße zu befördern (einschl. Durchfuhr) (Artikel 3l)
  • Keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an russische Personen (Art. 5k)
  • Keine Unterstützung für Einrichtungen, die zu >50% in öffentlicher Inhaberschaft oder unter öffentlicher Kontrolle stehen (Art. 5l)
  • Verbot für die Registration und Unterstützung von Trusts oder ähnlicher Rechtsgestaltung (Art. 5m)
  • Einlageverbot auch für Kryptowährungen (Art. 5b)

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